bestrittener Anspruch

bestrittener Anspruch
bestrittener Anspruch m FIN contested claim
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m <Finanz> contested claim

Business german-english dictionary. 2013.

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  • Forderung (Bilanz) — Unter Forderung wird im Allgemeinen eine Aufforderung, ein Befehl, eine Anweisung, die Einforderung eines Rechtes oder das Geltendmachen eines Anspruches verstanden. Inhaltsverzeichnis 1 Unternehmerischer Sinn 2 Juristische Bedeutung 3… …   Deutsch Wikipedia

  • Forderung (Recht) — Unter Forderung wird im Allgemeinen eine Aufforderung, ein Befehl, eine Anweisung, die Einforderung eines Rechtes oder das Geltendmachen eines Anspruches verstanden. Inhaltsverzeichnis 1 Unternehmerischer Sinn 2 Juristische Bedeutung 3… …   Deutsch Wikipedia

  • Forderungen — Unter Forderung wird im Allgemeinen eine Aufforderung, ein Befehl, eine Anweisung, die Einforderung eines Rechtes oder das Geltendmachen eines Anspruches verstanden. Inhaltsverzeichnis 1 Unternehmerischer Sinn 2 Juristische Bedeutung 3… …   Deutsch Wikipedia

  • Forderung — Forderungen des Volkes in Baden 1847 Unter Forderung wird im Allgemeinen eine Aufforderung, ein Befehl, eine Anweisung, die Einforderung eines Rechtes oder das Geltendmachen eines Anspruches verstanden. Inhaltsverzeichnis 1 …   Deutsch Wikipedia

  • Inkassounternehmen — Ein Inkassounternehmen, umgangssprachlich Inkassobüro genannt, ist ein Dienstleistungsunternehmen, das Gläubigern dazu verhilft, das ihnen geschuldete Geld zu erlangen. Dies ist juristisch ausgedrückt „gewerbsmäßige Einziehung von Forderungen“.… …   Deutsch Wikipedia

  • Internationales Zivilverfahrensrecht (Deutschland) — Das Internationale Zivilverfahrensrecht (IZVR) ist der Teil des Zivilverfahrensrechts, der sich mit der internationalen Zuständigkeit, der Gerichtsbarkeit, den Besonderheiten von Verfahren mit Auslandsbeziehung, der Anerkennung und Vollstreckung… …   Deutsch Wikipedia

  • Verwaltung — (Administratio), 1) die wirthschaftliche Fürsorge für ein Vermögen (s.d.); derjenige, welcher die V. ausübt, heißt Verwalter (Administrator); 2) bes. die wirthschaftliche Fürsorge für ein fremdes Vermögen od. fremde Vermögenstheile. Der Grund… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Gerichtsbarkeit — (Jurisdictio), die Befugniß zur Ausübung richterlicher Handlungen. I. Die weltliche G. ist als ein Bestandtheil der höchsten Staatsgewalt zu betrachten u. jede richterliche Thätigkeit daher auf diese als die erste u. einzige Quelle der G.… …   Pierer's Universal-Lexikon

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